NIS2
Was die neue Cybersicherheits-Pflicht für Ihren Betrieb bedeutet
NIS2 ist die EU-Richtlinie, die Cybersicherheit vom Kür- zum Pflichtprogramm macht: Betroffene Unternehmen müssen Risikomanagement, technische Schutzmaßnahmen und Meldeprozesse nachweisen, und die Geschäftsführung haftet persönlich für die Umsetzung.
In Deutschland ist die Richtlinie inzwischen über das NIS2-Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt und im novellierten BSI-Gesetz verankert; betroffene Einrichtungen unterliegen unter anderem einer Registrierungspflicht beim BSI. Und selbst wer nicht direkt unter die Richtlinie fällt, bekommt sie zu spüren: über die Lieferkette.
Betroffenheit
Wer ist betroffen?
Direkt betroffen
Unternehmen ab mittlerer Größe in kritischen und wichtigen Sektoren, von Energie und Gesundheit über Produktion bis zu digitalen Diensten. Ob Ihr Betrieb dazugehört, klären wir in einer kurzen Betroffenheitsprüfung.
Indirekt betroffen
Zulieferer und Dienstleister betroffener Unternehmen. NIS2 verpflichtet zur Absicherung der Lieferkette: Ihre Kunden werden Sicherheitsnachweise von Ihnen verlangen. Genau das erleben Betriebe in der Region bereits heute in Lieferanten-Fragebögen.
Kernpflichten
Die Kernpflichten, und wie wir sie abdecken
- Risikomanagement und Absicherung der Systeme: IT-Schutzpakete (Endpoint, E-Mail, Monitoring).
- Backup-Management und Krisenbewältigung: Backup-Konzept mit dokumentierten Wiederherstellungstests.
- Multi-Faktor-Authentifizierung und Zugriffskontrolle: Einrichtung in Microsoft 365 und Ihren Systemen.
- Vorfalls-Meldung innerhalb kurzer Fristen: Monitoring und Notfall-Hotline als Frühwarnsystem.
- Schulung von Führung und Mitarbeitenden: Security-Awareness-Trainings (im Premium-Paket).
- Sicherheit der Lieferkette: Dokumentation, die Auditoren und Kunden akzeptieren.
Wichtige Einordnung: Wir sind IT-Dienstleister, keine Rechtsanwälte. Wir liefern die technische und organisatorische Umsetzung. Ob und wie Ihr Unternehmen rechtlich unter NIS2 fällt, klären Sie im Zweifel zusätzlich mit Ihrer Rechtsberatung; wir arbeiten auf Wunsch direkt mit ihr zusammen.
Häufige Fragen
NIS2: Ihre Fragen
Woher weiß ich, ob wir betroffen sind?
Mit einer kurzen Betroffenheitsprüfung bei uns, anhand von Sektor, Größe und Kundenstruktur. Kostenlos im Erstgespräch. Zusätzlich bietet das BSI eine offizielle NIS-2-Betroffenheitsprüfung an.
Was droht bei Verstößen?
Das novellierte BSI-Gesetz sieht empfindliche Bußgelder sowie die persönliche Verantwortung der Leitungsebene vor; Geschäftsleitungen müssen die Maßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen und sich schulen lassen. Die genaue Höhe richtet sich nach Einrichtungskategorie und Verstoß; wir nennen Ihnen im Gespräch die für Sie relevanten Größenordnungen.
Reicht unser Virenschutz?
Nein. NIS2 verlangt ein Gesamtpaket aus Technik, Prozessen und Nachweisen. Die gute Nachricht: Mit unseren Schutz- und Server-Paketen ist der technische Teil weitgehend abgedeckt.
Wir sind nur Zulieferer, betrifft uns das wirklich?
Zunehmend ja: Ihre Auftraggeber müssen Ihre Sicherheit prüfen. Wer Nachweise liefern kann, hat einen Wettbewerbsvorteil.
Betroffen oder nicht? Finden wir es heraus.
Kostenlose Ersteinschätzung, ohne Verpflichtung.









